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Ein neues Verständnis von Patientensicherheit gefordert

22. August 2018

News

Das Aktionsbündnis für Patientensicherheit (APS) hat gemeinsam mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Veröffentlichung des Weißbuch Patientensicherheit die Thematik in die öffentliche Wahrnehmung gehoben – so zum Beispiel in  Volle Kanne beim ZDF und WDR aktuell.

Im Weißbuch Patientensicherheit (Autor Prof. Dr. Matthias Schrappe) fordern APS und vdek unter anderem ein erweitertes Verständnis von Patientensicherheit, eine Patientensicherheitskultur in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie eine aktive Einbindung der Patientinnen und Patienten. APS und vdek formulierten zudem sieben konkrete Forderungen und rufen zu einer Patientensicherheitsoffensive auf.

Autor Prof. Dr. Matthias Schrappe von der Universität Köln hat bereits im Jahr 2015 mit dem Buch Qualität 2030 die Auseinandersetzung um Rolle von Qualität und Patientensicherheit hinsichtlich der Herausforderungen an das Gesundheitssystem in Deutschland angestoßen.

Mit dem Lohfert-Preis 2018 zum Thema „Kulturwandel im Krankenhaus - Multidimensionale Konzepte zur Verbesserung der (Patienten-)Sicherheitskultur“ will die Christoph Lohfert Stiftung zum nötigen Bewusstseinswandel beitragen. Das prämierte Projekt AHOI-Patient im Boot entspricht beispielhaft den Forderungen der von APS und vdek formulierten Patientensicherheitsoffensive: Das Hygieneprojekt weist den Patienten und Angehörigen eine aktive Rolle im System der Gesundheitsversorgung zu, kombiniert verschiedene Maßnahmen – sogar sektorübergreifend – und integriert Patienten- und Angehörigenbefragungen. Die im AHOI-Projekt gewonnenen Erkenntnisse haben bereits Eingang in Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (RKI) gefunden.

Der Leiter des Projekts Prof. Dr. med. habil. Nils-Olaf Hübner, M.Sc. von der Universitätsmedizin Greifswald wird das Projekt im Rahmen der feierlichen Preisverleihung zum Lohfert-Preis 2018 am 19. September 2018 vorstellen.


Die sieben Forderungen, zitiert aus der Ärztezeitung vom 16.08.2018

1.  Verantwortliche für Patientensicherheit in allen Organisationen des Gesundheitswesens einsetzen: Dafür benötigen Kliniken, Pflegedienste, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) etc. einen Verantwortlichen, der die erforderlichen Veränderungen anstößt, durchsetzt, koordiniert und dauerhaft begleitet. Dazu braucht es auch verbindliche gesetzliche Regelungen.

 2. Hygiene in Krankenhäusern weiter verbessern: Im Weißbuch wurde dazu das Konzept der "komplexen Mehrfachintervention", also die Kombination verschiedenster Maßnahmen entwickelt. Ein Drittel der jährlich über 400.000 Krankenhausinfektion (etwa 30.000 mit multiresistenten Erregern (MRE)) sei nämlich in erster Linie auf Hygienemängel zurückzuführen. Unter anderem müsse der Gemeinsame Bundesausschuss daher gesetzlich ermächtigt und verpflichtet werden, in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) eine bundeseinheitliche Hygiene-Richtlinie mit verbindlichen Mindestanforderungen zu entwickeln.

 3. Teilnahme an Fehlermeldesystemen ("Critical Incident Reporting Systems", CIRS) muss verpflichtend werden: Um den größtmöglichen Nutzen für die Patientensicherheit zu erzielen, muss für die Krankenhäuser auch die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen verpflichtend werden.

 4. Deutsches Implantateregister für alle Beteiligten verbindlich machen: Sämtliche Hochrisikomedizinprodukte, wie Herzklappen, Herzschrittmacher oder bestimmte Hörprothesen (Cochlea-Implantate) sollten darin erfasst werden.

 5. In der Aus- und Weiterbildung Patientensicherheit zum Thema machen: Der Gesetzgeber ist gefordert, dafür den rechtlichen Rahmen zu schaffen. Die konkreten Ausbildungsinhalte müssen in den Aus- und Weiterbildungsordnungen der Ärzte- und Pflegekammern festgelegt werden.

6. Patienten und Angehörige als aktive Partner mit einbeziehen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gefordert, Richtlinien zu verabschieden, die die umfassende Aufklärung von Patienten – einschließlich der Erfassung ihrer Vorerfahrung in der Behandlung – verbindlich festlegen.

7. Regelmäßige Patienten- und Angehörigenbefragungen durchführen: Fragebögen, wie sie das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) derzeit für Patienten mit Herzkatheter/Stent, schizotype Störungen sowie Nierenersatztherapie erarbeitet, müssen für weitere Erkrankungen und Behandlungen entwickelt und verbindlich eingesetzt werden. Die Ergebnisse müssen öffentlich dargestellt werden (Public Reporting).

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